In diesem Jahr findet die Schöffenwahl für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 statt. Die Stadt Schleiz ist für die Aufstellung der Schöffenbewerber für die Stadt Schleiz und den dazugehörigen Ortsteilen zuständig. Hierzu muss die Gemeinde eine Vorschlagsliste erstellen, welche vom Stadtrat beschlossen werden muss und anschließend an das Amtsgericht übersendet wird.
Jede Gemeinde hat mindestens zwei Schöffen zu benennen. Schöffinnen und Schöffen wirken als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren gegen Erwachsene mit. Sie sind gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern in der mündlichen Verhandlung und bei der Beratung sowie Entscheidung beteiligt. Schöffen sind Teil der Rechtsprechung. Sie üben einen Teil der Staatsgewalt aus. Bewerber sollten Freude am Recht haben, sich um Objektivität und Unparteilichkeit bemühen und ein gesundes Rechtsempfinden besitzen. Schöffe wird man, indem man sich um das Amt bewirbt oder vorgeschlagen wird.
Wer Interesse an dieser Tätigkeit hat, kann sich im Ordnungsamt der Stadt Schleiz melden (E-Mail: ordnungsamt@schleiz.de oder telefonisch unter 03663/4804117). Die Aufstellung der Schöffenliste muss bis zum 15. Juni 2023 abgeschlossen sein. Das heißt, dass die Vorschläge rechtzeitig vor dem 15. Juni eingereicht werden müssen, damit sie noch in der Frist in einer Ratssitzung beschlossen werden können. Die Einreichung sollte möglichst bis zum 30.04.2023 erfolgen.
Wer kann Schöffe werden?
Er muss Deutscher sein.
Unfähigkeit zum Schöffenamt besitzt: Wer die Fähigkeit zur Begleitung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt ist.
Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, sollen nicht berufen werden.
Wer am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer am 01.01.2024 das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen (ein Zweitwohnsitz ist ausreichend, wenn man sich überwiegend dort aufhält).
Personen, die gesundheitlich nicht geeignet sind.
Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind.
Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.
Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer.
Bewerbungsformular [PDF]
Eintrag vom: 25.03.2024
Eintrag vom: 06.03.2024
Eintrag vom: 06.03.2024
Schleiz, Oschitz, am Lohmen
20.04.2024 08:00
Schleiz, Stadtbibliothek "Dr. Konrad Duden"
27.04.2024 09:00
Schleiz, Kleinsportanlage Crispendorf
30.04.2024 18:00
Schleiz, Neumarkt
02.05.2024 - 04.05.2024
Schleiz, Heinrichsruher Park
15.05.2024 17:00
Schleiz, Freibad "Wisenta-Perle"
01.06.2024